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Impressum

 

Angaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und ggf. der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV):

 

Mirjam Kempers-Handke

Psychologische Beraterin (VFP)

Aarstraße 39 

65195 Wiesbaden

Tel. 0611-7242668

diegespraechswerkstatt@gmail.com

 

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 

Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus. 

 

Datenschutzerklärung

 

Soweit Sie mir personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwende ich diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage, zur Abwicklung mit mir geschlossener Verträge und für die technische Administration. Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergeleitet oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist, wenn dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist, oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zweckes nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. 

 

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Rundfunkstaatsvertrag

Inhaltlich Verantwortlicher im Sinne von § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV):

Mirjam Kempers-Handke, Aarstr.39, 65195 Wiesbaden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Psychologischen Berater (VFP) und dem/der Klienten/in als Beratungsvertrag im Sinne der § 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot des psychologischen Berater, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den psychologischen Berater zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung sowie kognitiven Umstrukturierung nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben Verfahren wendet. Der psychologische Berater ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der psychologische Berater aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des psychologischen Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.

 

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages 

 

Der psychologische Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Klienten/in in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung und Prävention anwendet. Der psychologische Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der/die Klient/in die Anwendung derartiger Gespräche oder Übungen ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das dem psychologischen Berater gegenüber zu erklären. Der psychologische Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

 

§ 3 Mitwirkung des Klienten

 

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Übungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/in bestimmend sein. Der psychologische Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Beratungsinhalte verneint.

 

§ 4 Honorierung des psychologischen Beraters

 

Der psychologische Berater hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem psychologische Berater und dem/der Klienten/in vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste (Homepage) des  psychologische Berater aufgeführt sind bzw. die der Klient/in durch Unterschrift des Berater-Vertrages bestätigt hat. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht. Die Honorare sind vor jeder Beratung von dem/der Klienten/in zu zahlen oder bar, vor Ort, gegen Erhalt einer Quittung/Rechnung. 

Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass der psychologische Berater keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen. Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 100% der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/in 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt. Termine, die von Seiten des psychologischen Beraters abgesagt werden müssen, werden dem/der Klienten/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den psychologischen Berater. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln

den psychologischen Beratern nicht gestattet.

 

§ 5 Vertraulichkeit der Beratung

 

Der psychologische Berater behandelt die Klienten-Daten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und verschiedenen Verfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klienten/in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Klienten/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Klient/in zustimmen wird.

 

Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der psychologische Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und div. Verfahren persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

Der psychologische Berater führt  Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu. Sofern der/die Klient/in eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt der psychologische Berater diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand.

 

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

 

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§ 7 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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